Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen ist bemüht, ihre Website „ZSB in NRW“ in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese per Selbstbewertung erstellte Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website „ZSB in NRW“ der Westfälischen Hochschule, welche unter dem Einstiegslink https://zsb-in-nrw.de/ und https://www.studienorientierung-nrw.de/ sowie über deren mobile Anwendung aufrufbar ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 grundsätzlich vereinbar. Die entsprechenden Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 3 Abs.1-4 und 4 BGG sowie in dem § 12d BGG.
Begründung
Der Großteil der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben, welche die Konformität für einzelne Seiten nachweist. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen könnten derzeit jedoch Einzelfälle – ohne grundsätzliche Anerkennung einer damit verbundenen Rechtspflicht seitens der Westfälischen Hochschule – vorliegen, welche den Webauftritt der Westfälischen Hochschule zurzeit noch nicht vollständig barrierefrei ausgestaltet.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu vermindern und zu beheben.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 3. März 2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Westfälische Hochschule arbeitet stets daran, potenzielle und noch bestehende Barrieren abzuschaffen.
Falls
wenden Sie sich an:
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
45877 Gelsenkirchen
Tel. 0209 95 96-855/-8375
Fax 0209 95 96-500
digital-barrierefrei(at)w-hs.de
Die über diese E-Mail-Adresse erreichbare Zentrale Hochschulkommunikation ist in diesem Fall Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier: https://www.w-hs.de/service/impressum/datenschutzerklaerung/
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW zugeordnet.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefonnummer: 0211 855-3451